Das Wichtigste in Kürze
Wenn ein Mensch nach einem langen Klinikaufenthalt weiter beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, stellt sich für Familien schnell die Frage: Wie kommt die Intensivpflege nach Hause – und wer bezahlt sie? Seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) gibt es dafür eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: die außerklinische Intensivpflege (AKI). In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie der Weg von der ersten Frage bis zur genehmigten Versorgung aussieht.
Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Das ist der Fall, wenn eine geeignete Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss, weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, in der sofort gehandelt werden muss. Typische Beispiele sind:
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der tatsächliche Bedarf: Wie oft und wie schnell muss eine Fachkraft eingreifen können?
Wer beatmet wird oder trachealkanüliert ist, braucht vor der Verordnung eine Potenzialerhebung. Dabei prüft eine speziell qualifizierte Ärztin oder ein Arzt, ob eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning) oder eine Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) möglich ist und welche Therapie dafür nötig wäre. Die Erhebung muss mindestens alle sechs Monate stattfinden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Für Versicherte, die bis 30. Juni 2025 in die Intensivpflege aufgenommen wurden, gilt eine dauerhafte Ausnahmeregelung – siehe AKI 2026: Was ist neu? Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Potenzialerhebung vor der AKI-Verordnung.
Die AKI wird auf einem eigenen Formular verordnet. Das dürfen Fachärztinnen und -ärzte bestimmter Fachrichtungen, etwa Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie, sowie Hausärztinnen und Hausärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Formulare erklären wir in AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B, 62C. Wichtig für die Planung:
Seit 1. April 2026 können Folgeverordnungen unter bestimmten Bedingungen auch per Videosprechstunde ausgestellt werden.
Planen Sie die Folgeverordnung rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht. Ein guter Pflegedienst erinnert Sie daran.
Außerklinische Intensivpflege ist nicht nur zu Hause möglich. Das Gesetz nennt mehrere Orte: die eigene Wohnung, eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft, eine spezialisierte vollstationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie andere geeignete Orte wie Schule, Kita oder Werkstatt. Ihre Wünsche sind zu berücksichtigen, soweit die medizinische und pflegerische Versorgung dort sichergestellt werden kann. Für die Versorgung zu Hause lesen Sie unsere Seite 1:1 Intensivpflege zu Hause.
Der Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag für außerklinische Intensivpflege mit den Krankenkassen haben (§ 132l SGB V) und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, etwa Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation in der Beatmungspflege. Fragen Sie früh an – gerade in München ist die Personalplanung für eine 1:1-Versorgung der Engpass. Welche Fragen Sie im Erstgespräch stellen sollten, zeigt unser Beitrag Intensivpflegedienst in München finden.
Mit der Verordnung stellen Sie bei der Krankenkasse den Antrag auf außerklinische Intensivpflege. Der Pflegedienst unterstützt Sie dabei und reicht in der Regel einen Kostenvoranschlag ein. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der den Bedarf prüft. Zusätzlich prüft die Kasse jährlich, ob die Versorgung am gewählten Leistungsort sichergestellt ist – meist bei einem persönlichen Besuch. Wie diese Prüfung abläuft, erklären wir in MD-Prüfung in der außerklinischen Intensivpflege.
Die Krankenkasse teilt ihre Entscheidung schriftlich mit. Wird die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, steht in Widerspruch gegen die Ablehnung der Intensivpflege.
Die Kosten trägt die Krankenkasse. Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung, die zu Hause auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt ist. Leistungen der Pflegekasse können ergänzend hinzukommen. Einen Überblick geben unsere Seite Intensivpflege Kosten & Kostenübernahme und der Beitrag Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.
Unser Team in München begleitet Familien von der ersten Anfrage an: Wir klären mit Ihnen den Bedarf, stimmen uns mit Klinik, Ärztinnen und Ärzten sowie der Krankenkasse ab und planen die Überleitung nach Hause. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 0173 9422 607 oder über das Kontaktformular.
Den Antrag stellen Versicherte oder ihre rechtliche Vertretung bei der Krankenkasse. Grundlage ist die ärztliche Verordnung. Der Intensivpflegedienst unterstützt bei den Unterlagen und reicht meist einen Kostenvoranschlag ein.
Das hängt von der Krankenkasse und der Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Klinik für bis zu sieben Tage verordnen, damit die Versorgung ohne Lücke beginnen kann.
Nein. Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist unabhängig davon sinnvoll, weil die Pflegekasse ergänzende Leistungen übernehmen kann.
Ja. Versicherte können den Intensivpflegedienst wechseln. Wichtig ist eine gut geplante Übergabe, damit die Versorgung lückenlos bleibt.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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