Das Wichtigste in Kürze
Ohne gültige ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse keine außerklinische Intensivpflege. Für die Verordnung gibt es drei eigene Formulare. Wer sie kennt, kann Termine besser planen und Lücken in der Versorgung vermeiden.
Auf Muster 62A dokumentiert eine qualifizierte Ärztin oder ein qualifizierter Arzt, ob bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ein Potenzial zur Reduzierung der Beatmung, zur vollständigen Entwöhnung (Weaning), zur Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung oder zur Entfernung der Trachealkanüle besteht – und welche Maßnahmen dafür nötig sind. Mehr dazu in Potenzialerhebung vor der AKI-Verordnung.
Muster 62B ist die eigentliche Verordnung der außerklinischen Intensivpflege. Darauf stehen die verordnungsrelevanten Diagnosen, wichtige Angaben zum klinischen Zustand und der erforderliche Leistungsumfang.
Der Behandlungsplan wird der Verordnung beigefügt. Er beschreibt die vereinbarten Behandlungsmaßnahmen und Therapieziele. Ändern sich Bedarf oder Zustand, aktualisiert die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt den Plan und legt ihn bei geänderten Leistungen erneut der Krankenkasse vor.
Die Potenzialerhebung selbst dürfen nur besonders qualifizierte Fachärztinnen und -ärzte durchführen, etwa mit Erfahrung in einer spezialisierten Weaning-Einheit. Auch sie brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Seit 1. April 2026 können Folgeverordnungen unter bestimmten Bedingungen auch per Videosprechstunde ausgestellt werden. Details in Außerklinische Intensivpflege 2026: Was ist neu?
Den gesamten Weg beschreibt unser Beitrag Außerklinische Intensivpflege beantragen.
Das Nationale Gesundheitsportal bietet eine Arztsuche für Ärztinnen und Ärzte, die das Entwöhnungspotenzial erheben oder AKI verordnen dürfen. Auch die entlassende Klinik und Ihr Intensivpflegedienst können weiterhelfen. Unser Team in München unterstützt Sie gern: 089 877 665 53.
Ja, wenn sie Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten nachweist und eine Verordnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung hat.
Die Erstverordnung durch eine Praxis gilt bis zu fünf Wochen, die Verordnung aus dem Krankenhaus bis zu sieben Tage. Folgeverordnungen gelten in der Regel bis zu sechs Monate, in bestimmten Fällen bis zu zwölf Monate.
Der Behandlungsplan beschreibt die vereinbarten Behandlungsmaßnahmen und Therapieziele. Er wird der Verordnung beigefügt und bei Änderungen aktualisiert.
Nutzen Sie die Arztsuche auf gesund.bund.de und fragen Sie die entlassende Klinik, Ihre Krankenkasse oder Ihren Intensivpflegedienst nach geeigneten Praxen.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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