Das Wichtigste in Kürze
Eine 1:1-Intensivpflege rund um die Uhr ist aufwendig. Viele Familien fragen sich deshalb zuerst: Was davon müssen wir selbst bezahlen? Die gute Nachricht: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege. Der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt.
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung wie bei der häuslichen Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist jedoch auf die Kosten der ersten 28 Kalendertage der Leistung im Kalenderjahr begrenzt. Ab dem 29. Tag fällt im laufenden Jahr keine weitere prozentuale Zuzahlung an.
Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres – also auch für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte – sind durch die Belastungsgrenze gedeckelt. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, kann die Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf.
Hat die betroffene Person einen Pflegegrad, können Leistungen der Pflegeversicherung ergänzend genutzt werden – etwa für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Entlastungsleistungen. Wie die Leistungen im Einzelfall zusammenwirken, hängt vom Versorgungsort und der Situation ab. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen und den Kassen; Details finden Sie auf unserer Seite Intensivpflege Kosten & Kostenübernahme.
Wird die Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft oder einer stationären Einrichtung erbracht, kommen in der Regel Kosten für Miete, Verpflegung und Betreuung hinzu, die nicht von der Krankenkasse getragen werden. Lassen Sie sich diese Kosten vorab schriftlich aufschlüsseln und fragen Sie nach möglichen Zuschüssen der Pflegekasse oder des Sozialamts.
Sie haben Fragen zu Ihrer Situation? Rufen Sie uns an: 089 877 665 53 – wir beraten Sie unverbindlich.
Nein. Die Zuzahlung gilt nur für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Begrenzung bezieht sich auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr.
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Viele Kassen bieten dafür ein eigenes Formular an.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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