Das Wichtigste in Kürze
Es kommt vor, dass eine Krankenkasse die außerklinische Intensivpflege ablehnt, nur teilweise genehmigt oder die Stunden kürzt. Für Familien ist das belastend. Wichtig ist: Sie können sich wehren – und zwar mit einem Widerspruch.
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Krankenkasse eingehen. Fehlt im Bescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Notieren Sie das Datum, an dem der Brief angekommen ist.
Der Widerspruch wird schriftlich (mit Unterschrift) eingereicht oder persönlich bei der Krankenkasse zu Protokoll gegeben. Senden Sie ihn nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Es genügt zunächst ein kurzer Satz, dass Sie gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
Hilft die Krankenkasse dem Widerspruch nicht ab, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage beim Sozialgericht möglich – in München beim Sozialgericht München. In dringenden Fällen kann ein Eilverfahren in Betracht kommen. Holen Sie sich dafür rechtlichen Rat.
Ein Pflegedienst darf keine Rechtsberatung leisten, kann aber Unterlagen und Dokumentation bereitstellen und die pflegerische Situation schildern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung brauchen: Kontakt.
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Das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse ist kostenfrei. Kosten können entstehen, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei dringendem Bedarf kann ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht kommen. Lassen Sie sich in solchen Fällen rechtlich beraten.
Unterstützung bieten zum Beispiel Sozialverbände, unabhängige Patientenberatungen, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit einer fachlichen Stellungnahme.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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