Widerspruch gegen die Ablehnung der Intensivpflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
  • Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse eingelegt werden.
  • Eine Begründung kann nachgereicht werden – wichtig ist, die Frist zu wahren.
  • Bleibt es bei der Ablehnung, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Es kommt vor, dass eine Krankenkasse die außerklinische Intensivpflege ablehnt, nur teilweise genehmigt oder die Stunden kürzt. Für Familien ist das belastend. Wichtig ist: Sie können sich wehren – und zwar mit einem Widerspruch.

Frist: ein Monat

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Krankenkasse eingehen. Fehlt im Bescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Notieren Sie das Datum, an dem der Brief angekommen ist.

Form: schriftlich oder zur Niederschrift

Der Widerspruch wird schriftlich (mit Unterschrift) eingereicht oder persönlich bei der Krankenkasse zu Protokoll gegeben. Senden Sie ihn nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Es genügt zunächst ein kurzer Satz, dass Sie gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.

Die Begründung

  • Fordern Sie Akteneinsicht an, insbesondere in das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
  • Lassen Sie sich von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine fachliche Stellungnahme geben: Warum ist die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft nötig?
  • Nutzen Sie die Pflegedokumentation: Wie oft wurde abgesaugt, wie oft gab es kritische Situationen?
  • Beschreiben Sie konkrete Situationen aus dem Alltag.

Wie geht es weiter?

Hilft die Krankenkasse dem Widerspruch nicht ab, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage beim Sozialgericht möglich – in München beim Sozialgericht München. In dringenden Fällen kann ein Eilverfahren in Betracht kommen. Holen Sie sich dafür rechtlichen Rat.

Unterstützung durch den Pflegedienst

Ein Pflegedienst darf keine Rechtsberatung leisten, kann aber Unterlagen und Dokumentation bereitstellen und die pflegerische Situation schildern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung brauchen: Kontakt.

Weiterlesen: Außerklinische Intensivpflege beantragen · Kosten & Kostenübernahme

Häufige Fragen

Kostet ein Widerspruch Geld?

Das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse ist kostenfrei. Kosten können entstehen, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Was passiert während des Widerspruchs mit der Versorgung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei dringendem Bedarf kann ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht kommen. Lassen Sie sich in solchen Fällen rechtlich beraten.

Wer hilft beim Widerspruch?

Unterstützung bieten zum Beispiel Sozialverbände, unabhängige Patientenberatungen, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit einer fachlichen Stellungnahme.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.