Das Wichtigste in Kürze
Seit der Reform der Intensivpflege steht ein Ziel im Mittelpunkt: Niemand soll länger beatmet werden oder eine Trachealkanüle tragen als medizinisch nötig. Deshalb gibt es die Potenzialerhebung. Sie ist eine Voraussetzung für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege bei beatmeten und trachealkanülierten Menschen.
Die Ärztin oder der Arzt beurteilt, ob und mit welcher Therapie eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning), eine Reduktion der Beatmungszeit oder eine Dekanülierung möglich ist. Dazu gehören unter anderem der Verlauf der Grunderkrankung, die Atemmuskulatur, das Schlucken und Husten, der allgemeine Zustand und die Wünsche der betroffenen Person. Ergebnis ist eine schriftliche Einschätzung mit Empfehlungen – zum Beispiel für eine Verlegung in eine Weaning-Einheit, für Logopädie oder für eine Anpassung der Beatmung.
Nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation dürfen die Erhebung durchführen, zum Beispiel aus Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie mit Erfahrung in der Beatmungsmedizin, oder Ärztinnen und Ärzte aus spezialisierten Weaning-Zentren. Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte finden Sie über die Arztsuche auf gesund.bund.de; auch die behandelnde Klinik oder Ihre Krankenkasse helfen weiter. Dokumentiert wird die Erhebung auf Muster 62A (siehe AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B, 62C).
Weil Termine bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten knapp sein können, lohnt es sich, die nächste Erhebung frühzeitig zu planen. Fehlt sie, kann sich die Folgeverordnung verzögern.
Die Pflegefachkräfte sehen den Alltag am besten. Ein guter Intensivpflegedienst dokumentiert sorgfältig, stellt Unterlagen zusammen und setzt die Empfehlungen der Potenzialerhebung um – etwa Spontanatmungsphasen oder Entblockungsversuche der Kanüle nach ärztlicher Anordnung. Bei HOLLER MEDIC gehört diese Zusammenarbeit zu unserer Beatmungspflege und zum Trachealkanülenmanagement.
Wie es danach weitergeht, lesen Sie in Außerklinische Intensivpflege beantragen.
Sie ist für Versicherte vorgeschrieben, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Für andere Patientengruppen ist sie nicht erforderlich. Besteht dauerhaft keine Aussicht auf Entwöhnung oder Dekanülierung, kann sie nach ärztlicher Feststellung seltener oder nicht mehr erforderlich sein.
Sie kann in einer spezialisierten Klinik, in einer qualifizierten Praxis oder – je nach Situation – auch per Hausbesuch oder telemedizinisch stattfinden. Das legt die erhebende Ärztin oder der erhebende Arzt fest.
Nein. Ein Potenzial bedeutet zunächst, dass eine Entwöhnung oder Dekanülierung versucht werden sollte. Bis dahin und während der Therapie wird die Versorgung fortgeführt.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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