Start / Häufige Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen von Familien, Kliniken und Sozialdiensten zur außerklinischen Intensivpflege in München. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0173 9422 607 (24/7).
Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist die intensivmedizinische Pflege von Menschen außerhalb des Krankenhauses – zum Beispiel zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Sie richtet sich an Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle. Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V. Mehr auf unserer Seite Außerklinische Intensivpflege.
Ein normaler ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten für einzelne Einsätze. In der Intensivpflege ist dagegen eine Pflegefachkraft über viele Stunden oder rund um die Uhr anwesend, weil jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können.
1:1 bedeutet, dass eine Pflegefachkraft ausschließlich für eine Patientin oder einen Patienten da ist. Zu Hause ist das die übliche Form der Intensivpflege. Mehr dazu unter 1:1 Intensivpflege zu Hause.
Häufig sind es Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle, zum Beispiel bei ALS und anderen neuromuskulären Erkrankungen, hoher Querschnittlähmung, schwerer COPD, nach Schlaganfall oder Hirnschädigung oder nach einer langen Intensivbehandlung. Entscheidend ist der tatsächliche Pflegebedarf, nicht die Diagnose allein.
In der eigenen Wohnung, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft, in spezialisierten Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und an anderen geeigneten Orten wie Schule, Kita oder Werkstatt.
Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Kasse die Leistung genehmigt. Details unter Kosten & Kostenübernahme und mit Rechenbeispiel in Was kostet Intensivpflege zu Hause?
Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Zusätzlich gilt die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) der Bruttoeinnahmen. Mehr im Beitrag Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.
Nur Vertragsärztinnen und -ärzte mit besonderer Qualifikation, zum Beispiel aus Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie. Krankenhäuser dürfen im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen.
Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen prüft eine qualifizierte Ärztin oder ein qualifizierter Arzt, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung möglich ist. Die Erhebung ist Voraussetzung für die Verordnung. Mehr dazu: Potenzialerhebung und AKI 2026: Was ist neu?
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen – schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse. Unser Beitrag Widerspruch gegen die Ablehnung erklärt das Vorgehen.
Für die außerklinische Intensivpflege nicht – sie ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist trotzdem sinnvoll, weil die Pflegekasse ergänzende Leistungen übernehmen kann.
Klinik, Sozialdienst, Ärztinnen und Ärzte, Hilfsmittelversorger und Pflegedienst planen die Entlassung gemeinsam. Vorher müssen Verordnung, Pflegeteam, Geräte und Wohnung bereit sein. Unsere Checkliste hilft dabei.
Gebraucht werden ein ausreichend großer Raum für Pflegebett und Geräte, genügend Steckdosen, gut befahrbare Wege und ein Platz für Material und Dokumentation. Wir schauen uns die Wohnung vor Beginn der Versorgung gemeinsam mit Ihnen an.
Ja. Angehörige werden – so weit sie es möchten – angeleitet, zum Beispiel im Umgang mit Beatmungsgerät, Absaugung oder Lagerung. Siehe auch Pflegefachberatung und Schulung.
Für jede Versorgung gibt es einen schriftlichen Notfallplan mit klaren Abläufen, Notfallmaterial am Bett und den wichtigsten Telefonnummern. Die Pflegefachkraft vor Ort handelt sofort und verständigt bei Bedarf den Notruf 112.
Ja. Die Krankenkasse lässt jährlich durch den Medizinischen Dienst prüfen, ob die Versorgung am Leistungsort sichergestellt ist. Mehr im Beitrag MD-Prüfung.
Unser Sitz ist in der Kistlerhofstraße 88, 81379 München. Zusätzlich haben wir ein Beratungsbüro in der Ludwigstraße 101 in Garmisch-Partenkirchen. Wir versorgen Patientinnen und Patienten in München und Umgebung sowie im Werdenfelser Land; ob eine Versorgung an Ihrem Wohnort möglich ist, prüfen wir individuell. Siehe Einsatzgebiet.
Unsere Zentrale erreichen Sie unter 089 877 665 53, rund um die Uhr unter 0173 9422 607 und per E-Mail an info@hollermedic.de.
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell wir ein festes Team für Ihre Versorgung zusammenstellen können. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich – am besten schon während des Klinikaufenthalts.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Wir klären Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob und wann wir die Versorgung übernehmen können.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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