Häufige Fragen zur Intensivpflege

Start / Häufige Fragen

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen von Familien, Kliniken und Sozialdiensten zur außerklinischen Intensivpflege in München. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0173 9422 607 (24/7).

Allgemeines zur Intensivpflege

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist die intensivmedizinische Pflege von Menschen außerhalb des Krankenhauses – zum Beispiel zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Sie richtet sich an Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle. Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V. Mehr auf unserer Seite Außerklinische Intensivpflege.

Was ist der Unterschied zur normalen ambulanten Pflege?

Ein normaler ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten für einzelne Einsätze. In der Intensivpflege ist dagegen eine Pflegefachkraft über viele Stunden oder rund um die Uhr anwesend, weil jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können.

Was bedeutet 1:1-Intensivpflege?

1:1 bedeutet, dass eine Pflegefachkraft ausschließlich für eine Patientin oder einen Patienten da ist. Zu Hause ist das die übliche Form der Intensivpflege. Mehr dazu unter 1:1 Intensivpflege zu Hause.

Bei welchen Erkrankungen kommt Intensivpflege zu Hause in Frage?

Häufig sind es Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle, zum Beispiel bei ALS und anderen neuromuskulären Erkrankungen, hoher Querschnittlähmung, schwerer COPD, nach Schlaganfall oder Hirnschädigung oder nach einer langen Intensivbehandlung. Entscheidend ist der tatsächliche Pflegebedarf, nicht die Diagnose allein.

Wo kann außerklinische Intensivpflege stattfinden?

In der eigenen Wohnung, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft, in spezialisierten Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und an anderen geeigneten Orten wie Schule, Kita oder Werkstatt.

Antrag und Kosten

Wer bezahlt die Intensivpflege zu Hause?

Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Kasse die Leistung genehmigt. Details unter Kosten & Kostenübernahme und mit Rechenbeispiel in Was kostet Intensivpflege zu Hause?

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Zusätzlich gilt die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) der Bruttoeinnahmen. Mehr im Beitrag Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.

Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?

Nur Vertragsärztinnen und -ärzte mit besonderer Qualifikation, zum Beispiel aus Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie. Krankenhäuser dürfen im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen.

Was ist eine Potenzialerhebung?

Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen prüft eine qualifizierte Ärztin oder ein qualifizierter Arzt, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung möglich ist. Die Erhebung ist Voraussetzung für die Verordnung. Mehr dazu: Potenzialerhebung und AKI 2026: Was ist neu?

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen – schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse. Unser Beitrag Widerspruch gegen die Ablehnung erklärt das Vorgehen.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die außerklinische Intensivpflege nicht – sie ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist trotzdem sinnvoll, weil die Pflegekasse ergänzende Leistungen übernehmen kann.

Versorgung zu Hause

Wie läuft die Überleitung aus der Klinik ab?

Klinik, Sozialdienst, Ärztinnen und Ärzte, Hilfsmittelversorger und Pflegedienst planen die Entlassung gemeinsam. Vorher müssen Verordnung, Pflegeteam, Geräte und Wohnung bereit sein. Unsere Checkliste hilft dabei.

Welche Voraussetzungen muss die Wohnung erfüllen?

Gebraucht werden ein ausreichend großer Raum für Pflegebett und Geräte, genügend Steckdosen, gut befahrbare Wege und ein Platz für Material und Dokumentation. Wir schauen uns die Wohnung vor Beginn der Versorgung gemeinsam mit Ihnen an.

Werden Angehörige geschult?

Ja. Angehörige werden – so weit sie es möchten – angeleitet, zum Beispiel im Umgang mit Beatmungsgerät, Absaugung oder Lagerung. Siehe auch Pflegefachberatung und Schulung.

Was passiert in einem Notfall?

Für jede Versorgung gibt es einen schriftlichen Notfallplan mit klaren Abläufen, Notfallmaterial am Bett und den wichtigsten Telefonnummern. Die Pflegefachkraft vor Ort handelt sofort und verständigt bei Bedarf den Notruf 112.

Wird die Qualität der Versorgung geprüft?

Ja. Die Krankenkasse lässt jährlich durch den Medizinischen Dienst prüfen, ob die Versorgung am Leistungsort sichergestellt ist. Mehr im Beitrag MD-Prüfung.

Fragen an HOLLER MEDIC

Wo ist HOLLER MEDIC tätig?

Unser Sitz ist in der Kistlerhofstraße 88, 81379 München. Zusätzlich haben wir ein Beratungsbüro in der Ludwigstraße 101 in Garmisch-Partenkirchen. Wir versorgen Patientinnen und Patienten in München und Umgebung sowie im Werdenfelser Land; ob eine Versorgung an Ihrem Wohnort möglich ist, prüfen wir individuell. Siehe Einsatzgebiet.

Wie erreiche ich HOLLER MEDIC?

Unsere Zentrale erreichen Sie unter 089 877 665 53, rund um die Uhr unter 0173 9422 607 und per E-Mail an info@hollermedic.de.

Wie schnell kann die Versorgung beginnen?

Das hängt vor allem davon ab, wie schnell wir ein festes Team für Ihre Versorgung zusammenstellen können. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich – am besten schon während des Klinikaufenthalts.

Was kostet ein Beratungsgespräch?

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Wir klären Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob und wann wir die Versorgung übernehmen können.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.