Außerklinische Intensivpflege beantragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V, die Details regelt die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
  • Ohne gültige ärztliche Verordnung gibt es keine Kostenübernahme. Verordnen dürfen nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte.
  • Bei Beatmung oder Trachealkanüle ist vor jeder Verordnung eine Potenzialerhebung nötig.
  • Die Krankenkasse entscheidet nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wenn ein Mensch nach einem langen Klinikaufenthalt weiter beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, stellt sich für Familien schnell die Frage: Wie kommt die Intensivpflege nach Hause – und wer bezahlt sie? Seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) gibt es dafür eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: die außerklinische Intensivpflege (AKI). In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie der Weg von der ersten Frage bis zur genehmigten Versorgung aussieht.

Wer hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Das ist der Fall, wenn eine geeignete Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss, weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, in der sofort gehandelt werden muss. Typische Beispiele sind:

  • Menschen mit invasiver Beatmung über eine Trachealkanüle,
  • Menschen mit nicht-invasiver Beatmung, die ohne Maske nicht sicher atmen können,
  • Menschen mit Trachealkanüle, die häufig abgesaugt werden müssen,
  • Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen, zum Beispiel nach Hirnschädigung oder bei ALS.

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der tatsächliche Bedarf: Wie oft und wie schnell muss eine Fachkraft eingreifen können?

Schritt 1: Potenzialerhebung (bei Beatmung oder Trachealkanüle)

Wer beatmet wird oder trachealkanüliert ist, braucht vor der Verordnung eine Potenzialerhebung. Dabei prüft eine speziell qualifizierte Ärztin oder ein Arzt, ob eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning) oder eine Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) möglich ist und welche Therapie dafür nötig wäre. Die Erhebung muss mindestens alle sechs Monate stattfinden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Für Versicherte, die bis 30. Juni 2025 in die Intensivpflege aufgenommen wurden, gilt eine dauerhafte Ausnahmeregelung – siehe AKI 2026: Was ist neu? Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Potenzialerhebung vor der AKI-Verordnung.

Schritt 2: Die ärztliche Verordnung

Die AKI wird auf einem eigenen Formular verordnet. Das dürfen Fachärztinnen und -ärzte bestimmter Fachrichtungen, etwa Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie, sowie Hausärztinnen und Hausärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Formulare erklären wir in AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B, 62C. Wichtig für die Planung:

  • Erstverordnung aus der Praxis: bis zu fünf Wochen.
  • Verordnung aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements: bis zu sieben Tage – als Brücke, bis die ambulante Verordnung vorliegt.
  • Folgeverordnung: in der Regel bis zu sechs Monate, in bestimmten Fällen bis zu zwölf Monate.

Seit 1. April 2026 können Folgeverordnungen unter bestimmten Bedingungen auch per Videosprechstunde ausgestellt werden.

Planen Sie die Folgeverordnung rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht. Ein guter Pflegedienst erinnert Sie daran.

Schritt 3: Den Leistungsort festlegen

Außerklinische Intensivpflege ist nicht nur zu Hause möglich. Das Gesetz nennt mehrere Orte: die eigene Wohnung, eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft, eine spezialisierte vollstationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie andere geeignete Orte wie Schule, Kita oder Werkstatt. Ihre Wünsche sind zu berücksichtigen, soweit die medizinische und pflegerische Versorgung dort sichergestellt werden kann. Für die Versorgung zu Hause lesen Sie unsere Seite 1:1 Intensivpflege zu Hause.

Schritt 4: Einen geeigneten Intensivpflegedienst wählen

Der Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag für außerklinische Intensivpflege mit den Krankenkassen haben (§ 132l SGB V) und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, etwa Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation in der Beatmungspflege. Fragen Sie früh an – gerade in München ist die Personalplanung für eine 1:1-Versorgung der Engpass. Welche Fragen Sie im Erstgespräch stellen sollten, zeigt unser Beitrag Intensivpflegedienst in München finden.

Schritt 5: Antrag bei der Krankenkasse

Mit der Verordnung stellen Sie bei der Krankenkasse den Antrag auf außerklinische Intensivpflege. Der Pflegedienst unterstützt Sie dabei und reicht in der Regel einen Kostenvoranschlag ein. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der den Bedarf prüft. Zusätzlich prüft die Kasse jährlich, ob die Versorgung am gewählten Leistungsort sichergestellt ist – meist bei einem persönlichen Besuch. Wie diese Prüfung abläuft, erklären wir in MD-Prüfung in der außerklinischen Intensivpflege.

Schritt 6: Bescheid – und was bei einer Ablehnung zu tun ist

Die Krankenkasse teilt ihre Entscheidung schriftlich mit. Wird die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, steht in Widerspruch gegen die Ablehnung der Intensivpflege.

Was kostet die außerklinische Intensivpflege?

Die Kosten trägt die Krankenkasse. Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung, die zu Hause auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt ist. Leistungen der Pflegekasse können ergänzend hinzukommen. Einen Überblick geben unsere Seite Intensivpflege Kosten & Kostenübernahme und der Beitrag Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.

Wie HOLLER MEDIC Sie unterstützt

Unser Team in München begleitet Familien von der ersten Anfrage an: Wir klären mit Ihnen den Bedarf, stimmen uns mit Klinik, Ärztinnen und Ärzten sowie der Krankenkasse ab und planen die Überleitung nach Hause. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 0173 9422 607 oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Wer stellt den Antrag auf außerklinische Intensivpflege?

Den Antrag stellen Versicherte oder ihre rechtliche Vertretung bei der Krankenkasse. Grundlage ist die ärztliche Verordnung. Der Intensivpflegedienst unterstützt bei den Unterlagen und reicht meist einen Kostenvoranschlag ein.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Das hängt von der Krankenkasse und der Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Klinik für bis zu sieben Tage verordnen, damit die Versorgung ohne Lücke beginnen kann.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Intensivpflege?

Nein. Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist unabhängig davon sinnvoll, weil die Pflegekasse ergänzende Leistungen übernehmen kann.

Kann ich den Pflegedienst später wechseln?

Ja. Versicherte können den Intensivpflegedienst wechseln. Wichtig ist eine gut geplante Übergabe, damit die Versorgung lückenlos bleibt.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.