Was kostet Intensivpflege zu Hause?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt die Krankenkasse – bei gültiger Verordnung und Genehmigung.
  • Die Gesamtkosten richten sich nach Stundenumfang und vereinbartem Stundensatz. Eine 24-Stunden-1:1-Versorgung erreicht schnell einen fünfstelligen Betrag pro Monat.
  • Familien zahlen zu Hause nur die Zuzahlung: 10 % plus 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr und gedeckelt durch die Belastungsgrenze.
  • In Wohngemeinschaften und Heimen kommen Miete bzw. Unterkunft und Verpflegung hinzu.

„Was kostet das – und können wir uns das leisten?“ ist eine der ersten Fragen, die Familien uns stellen. Die kurze Antwort: Die eigentliche Intensivpflege bezahlt die Krankenkasse. Der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt. Hier zeigen wir, wie sich die Kosten zusammensetzen und was am Ende tatsächlich bei Ihnen bleibt.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Außerklinische Intensivpflege wird in der Regel pro Stunde abgerechnet. Den Stundensatz vereinbaren Pflegedienst und Krankenkassen in einer Vergütungsvereinbarung; er hängt unter anderem von Region, Qualifikation des Personals und Versorgungsform ab. Wie viele Stunden täglich nötig sind, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung – von einigen Stunden bis zur Versorgung rund um die Uhr. Hinzu kommen Leistungen, die separat abgerechnet werden: Hilfsmittel wie Beatmungs- und Absauggerät, Verbrauchsmaterial sowie Heilmittel wie Logopädie, Physio- oder Atemtherapie.

Rechenbeispiel: Kosten pro Tag und Monat

Zur Veranschaulichung rechnen wir mit einem angenommenen Stundensatz von 40 Euro. Tatsächliche Sätze weichen ab.

  • 24 Stunden täglich: 24 × 40 € = rund 960 € pro Tag; bei 30 Tagen rund 28.800 € pro Monat.
  • 12 Stunden täglich (z. B. nur nachts): rund 480 € pro Tag bzw. 14.400 € pro Monat.

Diese Beträge zahlen Familien nicht selbst – sie werden von der Krankenkasse übernommen.

Was zahlen Familien tatsächlich?

Erwachsene leisten bei der Versorgung zu Hause eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung – aber nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Im Rechenbeispiel wären das 10 % von 26.880 € (28 Tage × 960 €), also 2.688 € plus 10 € je Verordnung.

Entscheidend ist aber die Belastungsgrenze: Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres (auch für Medikamente oder Hilfsmittel) sind auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 Prozent. Bei Bruttoeinnahmen von 30.000 Euro im Jahr läge die Grenze also bei 600 bzw. 300 Euro – Freibeträge für Angehörige senken sie weiter. Was darüber hinausgeht, erstattet die Krankenkasse bzw. sie befreit von weiteren Zuzahlungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Mehr dazu in Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.

Kosten in einer Intensiv-WG oder einem Pflegeheim

Auch in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder einer spezialisierten Pflegeeinrichtung übernimmt die Krankenkasse die Intensivpflege. Zusätzlich fallen jedoch meist Kosten an für:

  • Miete bzw. Unterkunft und Nebenkosten,
  • Verpflegung und Haushaltsgeld,
  • in Einrichtungen gegebenenfalls Investitionskosten.

Für ambulant betreute Wohngruppen kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag zahlen. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Lassen Sie sich alle Kosten vorab schriftlich aufschlüsseln. Einen Vergleich der Versorgungsformen finden Sie in Intensiv-WG oder Intensivpflege zu Hause?

Was übernimmt die Pflegekasse zusätzlich?

Mit einem Pflegegrad können ergänzend Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden – zum Beispiel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für die Anpassung der Wohnung oder der Entlastungsbetrag. Wie diese Leistungen im Einzelfall mit der Intensivpflege zusammenwirken, klären wir gemeinsam mit Ihnen und den Kassen.

Tipps, damit keine unnötigen Kosten entstehen

  • Verordnungen rechtzeitig verlängern – ohne gültige Verordnung zahlt die Kasse nicht.
  • Zuzahlungsbelege sammeln und die Befreiung beantragen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist.
  • Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen.
  • Bei Ablehnung: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation auf Sie zukommt? Wir beraten Sie unverbindlich: 089 877 665 53 oder 24/7 unter 0173 9422 607. Weitere Informationen: Kosten & Kostenübernahme.

Quellen

Häufige Fragen

Was kostet ein Tag Intensivpflege?

Das hängt vom vereinbarten Stundensatz und vom Stundenumfang ab. Rechenbeispiel: Bei 24 Stunden und einem angenommenen Stundensatz von 40 Euro wären es rund 960 Euro pro Tag. Die tatsächlichen Sätze vereinbaren Pflegedienste und Krankenkassen; sie können abweichen.

Wer zahlt 24 Stunden Intensivpflege zu Hause?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Leistung genehmigt ist.

Müssen Angehörige die Intensivpflege bezahlen?

Bei Versorgung zu Hause fällt für Erwachsene nur die gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Alle Zuzahlungen sind durch die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) der jährlichen Bruttoeinnahmen gedeckelt.

Ist Intensivpflege in einer WG oder im Heim teurer für Familien?

Die Intensivpflege selbst zahlt auch dort die Krankenkasse. Hinzu kommen aber meist Kosten für Miete bzw. Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten, die privat oder über Zuschüsse getragen werden.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.