Wer bekommt Intensivpflege?

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben gesetzlich Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege.
  • Das ist der Fall, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche Situationen eintreten können.
  • Entscheidend ist der Bedarf, nicht die Diagnose. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
  • Grundlage sind eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse.

Viele Familien fragen sich nach einem langen Klinikaufenthalt: Bekommt mein Angehöriger zu Hause Intensivpflege – oder „nur“ einen ambulanten Pflegedienst? Die Antwort hängt von klaren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Die Voraussetzung im Gesetz

Nach § 37c SGB V haben Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn sie einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschreibt das so: Es können mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche Situationen auftreten. Deshalb muss eine geeignete Pflegefachkraft über den gesamten Versorgungszeitraum ständig eingreifen können.

Typische Situationen

  • Invasive Beatmung über eine Trachealkanüle
  • Nicht-invasive Beatmung, ohne die keine sichere Atmung möglich ist
  • Trachealkanüle mit häufigem Absaugbedarf, etwa bei schweren Schluckstörungen
  • Schwere neurologische Erkrankungen wie ALS oder nach Hirnschädigung mit gefährdeten Atemwegen
  • Hohe Querschnittlähmung mit Beeinträchtigung der Atmung

Mehr dazu auf unserer Seite Krankheitsbilder in der Intensivpflege.

Was keine Voraussetzung ist

  • Pflegegrad: nicht nötig – die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist aber für ergänzende Leistungen sinnvoll.
  • Bestimmte Diagnose: Eine Diagnose allein begründet keinen Anspruch.
  • Alter: Der Anspruch gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Wer entscheidet?

  1. Ärztin oder Arzt: stellt den Bedarf fest und verordnet – bei Beatmung oder Trachealkanüle nach einer Potenzialerhebung. Welche Formulare dabei genutzt werden, steht in AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B, 62C.
  2. Krankenkasse: entscheidet über den Antrag, meist nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst.
  3. Jährliche Prüfung: Die Kasse prüft regelmäßig, ob die Versorgung am Leistungsort sichergestellt ist.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen

Liegt kein Anspruch auf Intensivpflege vor, kommen andere Leistungen in Frage, zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Leistungen der Pflegeversicherung oder Betreuungsangebote. Wird ein Antrag aus Ihrer Sicht zu Unrecht abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Privat Versicherte sollten die Leistungen ihres Tarifs bei der Versicherung erfragen.

Wir prüfen Ihre Situation

Sie sind unsicher, ob Ihr Angehöriger Anspruch hat? Unser Team in München klärt das mit Ihnen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten – unverbindlich. 24/7: 0173 9422 607. Den weiteren Ablauf beschreibt Außerklinische Intensivpflege beantragen.

Quellen

Häufige Fragen

Reicht eine bestimmte Diagnose für den Anspruch auf Intensivpflege?

Nein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der Bedarf: ob mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und unvorhersehbar lebensbedrohliche Situationen eintreten können, die das ständige Eingreifen einer Pflegefachkraft erfordern.

Haben auch Kinder Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Ja. Der Anspruch gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für Kinder gelten bei Potenzialerhebung und Verordnung teilweise eigene fachliche Anforderungen.

Wie lange bekommt man Intensivpflege?

So lange die Voraussetzungen vorliegen. Das wird über Folgeverordnungen, die Potenzialerhebung und die jährliche Prüfung am Leistungsort regelmäßig überprüft.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.