Das Wichtigste in Kürze
„Was kostet das – und können wir uns das leisten?“ ist eine der ersten Fragen, die Familien uns stellen. Die kurze Antwort: Die eigentliche Intensivpflege bezahlt die Krankenkasse. Der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt. Hier zeigen wir, wie sich die Kosten zusammensetzen und was am Ende tatsächlich bei Ihnen bleibt.
Außerklinische Intensivpflege wird in der Regel pro Stunde abgerechnet. Den Stundensatz vereinbaren Pflegedienst und Krankenkassen in einer Vergütungsvereinbarung; er hängt unter anderem von Region, Qualifikation des Personals und Versorgungsform ab. Wie viele Stunden täglich nötig sind, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung – von einigen Stunden bis zur Versorgung rund um die Uhr. Hinzu kommen Leistungen, die separat abgerechnet werden: Hilfsmittel wie Beatmungs- und Absauggerät, Verbrauchsmaterial sowie Heilmittel wie Logopädie, Physio- oder Atemtherapie.
Zur Veranschaulichung rechnen wir mit einem angenommenen Stundensatz von 40 Euro. Tatsächliche Sätze weichen ab.
Diese Beträge zahlen Familien nicht selbst – sie werden von der Krankenkasse übernommen.
Erwachsene leisten bei der Versorgung zu Hause eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung – aber nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Im Rechenbeispiel wären das 10 % von 26.880 € (28 Tage × 960 €), also 2.688 € plus 10 € je Verordnung.
Entscheidend ist aber die Belastungsgrenze: Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres (auch für Medikamente oder Hilfsmittel) sind auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 Prozent. Bei Bruttoeinnahmen von 30.000 Euro im Jahr läge die Grenze also bei 600 bzw. 300 Euro – Freibeträge für Angehörige senken sie weiter. Was darüber hinausgeht, erstattet die Krankenkasse bzw. sie befreit von weiteren Zuzahlungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Mehr dazu in Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege.
Auch in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder einer spezialisierten Pflegeeinrichtung übernimmt die Krankenkasse die Intensivpflege. Zusätzlich fallen jedoch meist Kosten an für:
Für ambulant betreute Wohngruppen kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag zahlen. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Lassen Sie sich alle Kosten vorab schriftlich aufschlüsseln. Einen Vergleich der Versorgungsformen finden Sie in Intensiv-WG oder Intensivpflege zu Hause?
Mit einem Pflegegrad können ergänzend Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden – zum Beispiel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für die Anpassung der Wohnung oder der Entlastungsbetrag. Wie diese Leistungen im Einzelfall mit der Intensivpflege zusammenwirken, klären wir gemeinsam mit Ihnen und den Kassen.
Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation auf Sie zukommt? Wir beraten Sie unverbindlich: 089 877 665 53 oder 24/7 unter 0173 9422 607. Weitere Informationen: Kosten & Kostenübernahme.
Das hängt vom vereinbarten Stundensatz und vom Stundenumfang ab. Rechenbeispiel: Bei 24 Stunden und einem angenommenen Stundensatz von 40 Euro wären es rund 960 Euro pro Tag. Die tatsächlichen Sätze vereinbaren Pflegedienste und Krankenkassen; sie können abweichen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Leistung genehmigt ist.
Bei Versorgung zu Hause fällt für Erwachsene nur die gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Alle Zuzahlungen sind durch die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) der jährlichen Bruttoeinnahmen gedeckelt.
Die Intensivpflege selbst zahlt auch dort die Krankenkasse. Hinzu kommen aber meist Kosten für Miete bzw. Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten, die privat oder über Zuschüsse getragen werden.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
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