AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B und 62C

Das Wichtigste in Kürze

  • Muster 62A dokumentiert die Potenzialerhebung, Muster 62B ist die eigentliche Verordnung, Muster 62C der Behandlungsplan.
  • Verordnen dürfen Fachärztinnen und -ärzte bestimmter Fachrichtungen sowie Hausärztinnen und -ärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Erstverordnung bis zu 5 Wochen, aus dem Krankenhaus bis zu 7 Tage, Folgeverordnung bis zu 6 (teils 12) Monate.
  • Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte finden Sie über die Arztsuche auf gesund.bund.de.

Ohne gültige ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse keine außerklinische Intensivpflege. Für die Verordnung gibt es drei eigene Formulare. Wer sie kennt, kann Termine besser planen und Lücken in der Versorgung vermeiden.

Die drei Formulare im Überblick

Muster 62A – Potenzialerhebung

Auf Muster 62A dokumentiert eine qualifizierte Ärztin oder ein qualifizierter Arzt, ob bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ein Potenzial zur Reduzierung der Beatmung, zur vollständigen Entwöhnung (Weaning), zur Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung oder zur Entfernung der Trachealkanüle besteht – und welche Maßnahmen dafür nötig sind. Mehr dazu in Potenzialerhebung vor der AKI-Verordnung.

Muster 62B – Verordnung

Muster 62B ist die eigentliche Verordnung der außerklinischen Intensivpflege. Darauf stehen die verordnungsrelevanten Diagnosen, wichtige Angaben zum klinischen Zustand und der erforderliche Leistungsumfang.

Muster 62C – Behandlungsplan

Der Behandlungsplan wird der Verordnung beigefügt. Er beschreibt die vereinbarten Behandlungsmaßnahmen und Therapieziele. Ändern sich Bedarf oder Zustand, aktualisiert die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt den Plan und legt ihn bei geänderten Leistungen erneut der Krankenkasse vor.

Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?

  • Ohne zusätzliche Genehmigung: Fachärztinnen und -ärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin sowie für Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin; außerdem Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung zur Potenzialerhebung.
  • Mit Verordnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung: Hausärztinnen und Hausärzte sowie weitere Vertragsärztinnen und -ärzte mit Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Menschen.
  • Krankenhaus: im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Kalendertage.

Die Potenzialerhebung selbst dürfen nur besonders qualifizierte Fachärztinnen und -ärzte durchführen, etwa mit Erfahrung in einer spezialisierten Weaning-Einheit. Auch sie brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wie lange gilt die Verordnung?

  • Erstverordnung durch eine Praxis: bis zu fünf Wochen
  • Entlassmanagement durch das Krankenhaus: bis zu sieben Tage
  • Folgeverordnung: in der Regel bis zu sechs Monate; bis zu zwölf Monate bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ohne Aussicht auf nachhaltige Besserung, bei denen Entwöhnung oder Dekanülierung dauerhaft nicht möglich ist

Seit 1. April 2026 können Folgeverordnungen unter bestimmten Bedingungen auch per Videosprechstunde ausgestellt werden. Details in Außerklinische Intensivpflege 2026: Was ist neu?

So läuft es in der Praxis ab

  1. Bei Beatmung oder Trachealkanüle: Potenzialerhebung (Muster 62A).
  2. Verordnung (Muster 62B) mit Behandlungsplan (Muster 62C).
  3. Antrag bei der Krankenkasse – der Pflegedienst unterstützt dabei.
  4. Prüfung durch Krankenkasse und Medizinischen Dienst.
  5. Rechtzeitig vor Ablauf: Folgeverordnung planen.

Den gesamten Weg beschreibt unser Beitrag Außerklinische Intensivpflege beantragen.

Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte finden

Das Nationale Gesundheitsportal bietet eine Arztsuche für Ärztinnen und Ärzte, die das Entwöhnungspotenzial erheben oder AKI verordnen dürfen. Auch die entlassende Klinik und Ihr Intensivpflegedienst können weiterhelfen. Unser Team in München unterstützt Sie gern: 089 877 665 53.

Quellen

Häufige Fragen

Darf meine Hausärztin außerklinische Intensivpflege verordnen?

Ja, wenn sie Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten nachweist und eine Verordnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung hat.

Wie lange gilt eine AKI-Verordnung?

Die Erstverordnung durch eine Praxis gilt bis zu fünf Wochen, die Verordnung aus dem Krankenhaus bis zu sieben Tage. Folgeverordnungen gelten in der Regel bis zu sechs Monate, in bestimmten Fällen bis zu zwölf Monate.

Was steht im Behandlungsplan (Muster 62C)?

Der Behandlungsplan beschreibt die vereinbarten Behandlungsmaßnahmen und Therapieziele. Er wird der Verordnung beigefügt und bei Änderungen aktualisiert.

Was tun, wenn keine Praxis in der Nähe verordnen kann?

Nutzen Sie die Arztsuche auf gesund.bund.de und fragen Sie die entlassende Klinik, Ihre Krankenkasse oder Ihren Intensivpflegedienst nach geeigneten Praxen.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.