Das Wichtigste in Kürze
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in § 37c SGB V geregelt. Die Einzelheiten legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der AKI-Richtlinie fest. Seit dem 31. Oktober 2023 gilt ausschließlich das neue Recht. Seitdem wurde die Richtlinie mehrfach angepasst – zuletzt mit Wirkung zum 1. April 2026. Hier fassen wir zusammen, was Familien jetzt wissen sollten.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 hat der G-BA die AKI-Richtlinie ergänzt (§ 6 Absatz 1a). Die wichtigsten Punkte:
Für Familien bedeutet das vor allem weniger Wege: Gerade für beatmete Menschen ist jeder Transport in eine Praxis aufwendig.
Der G-BA hat außerdem klargestellt, dass die Verantwortung für die Durchführung der verordneten behandlungspflegerischen Maßnahmen bei den Pflegefachkräften liegt. Für Familien ändert sich dadurch im Alltag wenig – es unterstreicht aber, wie wichtig ein qualifiziertes Pflegeteam ist.
Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen muss vor einer Verordnung grundsätzlich geprüft werden, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Für diese Potenzialerhebung gilt:
Welche Formulare dabei verwendet werden, erklären wir in AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B und 62C.
Unser Team in München behält die Fristen für Sie im Blick und stimmt sich mit Praxen und Krankenkassen ab. Mehr zur außerklinischen Intensivpflege bei HOLLER MEDIC.
Nein. Eine Erstverordnung setzt weiterhin eine unmittelbar persönliche Behandlung voraus. Per Videosprechstunde sind nur Folgeverordnungen möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt das im Einzelfall für vertretbar hält.
Für Versicherte, die bis einschließlich 30. Juni 2025 in die außerklinische Intensivpflege aufgenommen wurden, ist eine Potenzialerhebung vor der Verordnung nicht mehr zwingend. Sie erfolgt nur bei Anzeichen für ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial oder auf Wunsch der Betroffenen.
Das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de bietet eine Arztsuche für speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die das Entwöhnungspotenzial erheben oder außerklinische Intensivpflege verordnen dürfen.
Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
HOLLER MEDIC Medizinische Versorgung bietet spezialisierte außerklinische Intensivpflege und individuelle Betreuungsdienste in München und Bayern. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Pflegekräften und Fachärzten setzt sich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten durch professionelle und einfühlsame Pflege zu verbessern.
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