Potenzialerhebung vor der AKI-Verordnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Potenzialerhebung ist Pflicht für Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle, die außerklinische Intensivpflege erhalten sollen.
  • Sie prüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Entfernung der Kanüle möglich ist.
  • Sie muss mindestens alle sechs Monate erfolgen und darf bei der Verordnung in der Regel nicht älter als drei Monate sein.
  • Durchführen dürfen sie nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte.

Seit der Reform der Intensivpflege steht ein Ziel im Mittelpunkt: Niemand soll länger beatmet werden oder eine Trachealkanüle tragen als medizinisch nötig. Deshalb gibt es die Potenzialerhebung. Sie ist eine Voraussetzung für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege bei beatmeten und trachealkanülierten Menschen.

Was wird bei der Potenzialerhebung geprüft?

Die Ärztin oder der Arzt beurteilt, ob und mit welcher Therapie eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning), eine Reduktion der Beatmungszeit oder eine Dekanülierung möglich ist. Dazu gehören unter anderem der Verlauf der Grunderkrankung, die Atemmuskulatur, das Schlucken und Husten, der allgemeine Zustand und die Wünsche der betroffenen Person. Ergebnis ist eine schriftliche Einschätzung mit Empfehlungen – zum Beispiel für eine Verlegung in eine Weaning-Einheit, für Logopädie oder für eine Anpassung der Beatmung.

Wer führt die Potenzialerhebung durch?

Nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation dürfen die Erhebung durchführen, zum Beispiel aus Pneumologie, Anästhesiologie oder Neurologie mit Erfahrung in der Beatmungsmedizin, oder Ärztinnen und Ärzte aus spezialisierten Weaning-Zentren. Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte finden Sie über die Arztsuche auf gesund.bund.de; auch die behandelnde Klinik oder Ihre Krankenkasse helfen weiter. Dokumentiert wird die Erhebung auf Muster 62A (siehe AKI-Verordnung: Muster 62A, 62B, 62C).

Welche Fristen gelten?

  • Die Erhebung findet mindestens alle sechs Monate statt.
  • Zum Zeitpunkt der Verordnung darf sie in der Regel nicht älter als drei Monate sein.
  • Besteht keine Aussicht auf Besserung und ist eine Entwöhnung oder Dekanülierung dauerhaft nicht möglich, genügt eine Erhebung alle zwölf Monate; sie darf bei der Verordnung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Wurde innerhalb von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge kein Potenzial festgestellt, sind Folgeverordnungen auch ohne Potenzialerhebung zulässig.
  • Dauerhafte Ausnahme: Für Versicherte, die bis einschließlich 30. Juni 2025 in die außerklinische Intensivpflege aufgenommen wurden, ist die Potenzialerhebung vor der Verordnung nicht mehr zwingend – nur bei Anzeichen für ein Potenzial oder auf Wunsch. Mehr in Außerklinische Intensivpflege 2026: Was ist neu?

Weil Termine bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten knapp sein können, lohnt es sich, die nächste Erhebung frühzeitig zu planen. Fehlt sie, kann sich die Folgeverordnung verzögern.

So bereiten sich Angehörige vor

  • Arztbriefe, Entlassberichte und aktuelle Beatmungsparameter bereithalten.
  • Die Pflegedokumentation der letzten Wochen mitnehmen oder zur Verfügung stellen – sie zeigt, wie oft abgesaugt wird und wie stabil die Atmung ist.
  • Eigene Beobachtungen notieren: Wie geht es im Alltag? Gibt es Phasen ohne Beatmung?
  • Wünsche und Ziele der betroffenen Person ansprechen – auch eine Patientenverfügung ist wichtig.

Welche Rolle spielt der Pflegedienst?

Die Pflegefachkräfte sehen den Alltag am besten. Ein guter Intensivpflegedienst dokumentiert sorgfältig, stellt Unterlagen zusammen und setzt die Empfehlungen der Potenzialerhebung um – etwa Spontanatmungsphasen oder Entblockungsversuche der Kanüle nach ärztlicher Anordnung. Bei HOLLER MEDIC gehört diese Zusammenarbeit zu unserer Beatmungspflege und zum Trachealkanülenmanagement.

Wie es danach weitergeht, lesen Sie in Außerklinische Intensivpflege beantragen.

Häufige Fragen

Ist die Potenzialerhebung für alle Intensivpatienten Pflicht?

Sie ist für Versicherte vorgeschrieben, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Für andere Patientengruppen ist sie nicht erforderlich. Besteht dauerhaft keine Aussicht auf Entwöhnung oder Dekanülierung, kann sie nach ärztlicher Feststellung seltener oder nicht mehr erforderlich sein.

Wo findet die Potenzialerhebung statt?

Sie kann in einer spezialisierten Klinik, in einer qualifizierten Praxis oder – je nach Situation – auch per Hausbesuch oder telemedizinisch stattfinden. Das legt die erhebende Ärztin oder der erhebende Arzt fest.

Bedeutet ein festgestelltes Potenzial, dass die Intensivpflege endet?

Nein. Ein Potenzial bedeutet zunächst, dass eine Entwöhnung oder Dekanülierung versucht werden sollte. Bis dahin und während der Therapie wird die Versorgung fortgeführt.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.