Von der Intensivstation nach Hause

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine sichere Entlassung braucht Zeit: Verordnung, Pflegeteam, Hilfsmittel und Wohnung müssen vorher stehen.
  • Das Krankenhaus kann die Intensivpflege für bis zu sieben Tage verordnen – als Brücke bis zur ambulanten Verordnung.
  • Beatmungsgerät, Absaugung, Sauerstoff und Notfallmaterial müssen vor dem Entlasstag geliefert und geprüft sein.
  • Ein schriftlicher Notfallplan und eingewiesene Angehörige geben Sicherheit in den ersten Tagen.

Der Wechsel von der Intensivstation oder Weaning-Station nach Hause ist ein großer Schritt. Damit er gelingt, müssen viele Beteiligte zusammenarbeiten: Klinik, Sozialdienst, Ärztinnen und Ärzte, Krankenkasse, Hilfsmittelversorger und der Intensivpflegedienst. Diese Checkliste hilft Familien, den Überblick zu behalten.

1. Medizinische und rechtliche Voraussetzungen

  • Bei Beatmung oder Trachealkanüle: aktuelle Potenzialerhebung liegt vor.
  • Verordnung der außerklinischen Intensivpflege durch die Klinik (bis zu sieben Tage) und Anschlussverordnung durch eine qualifizierte Praxis.
  • Antrag bei der Krankenkasse ist gestellt, der Pflegedienst hat einen Kostenvoranschlag eingereicht.
  • Fachärztliche Weiterbetreuung zu Hause ist geklärt (zum Beispiel Pneumologie oder Neurologie) und eine Hausarztpraxis ist informiert.

2. Pflegedienst und Team

  • Ein Intensivpflegedienst hat die Versorgung zugesagt und den Dienstplan für die ersten Wochen geplant.
  • Die Pflegefachkräfte lernen den Patienten nach Möglichkeit schon in der Klinik kennen.
  • Eine feste Ansprechperson (Pflegedienstleitung oder Teamleitung) ist benannt.

3. Hilfsmittel und Geräte

  • Beatmungsgerät (bei Bedarf mit Zweitgerät), Absauggerät, Sauerstoffversorgung, Pulsoxymeter, Inhalationsgerät.
  • Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Rollstuhl oder Lifter.
  • Verbrauchsmaterial für die ersten Wochen: Absaugkatheter, Filter, Kanülen, Verbandsmaterial.
  • Einweisung in die Geräte durch den Hilfsmittelversorger ist terminiert.

4. Wohnung

  • Ein ausreichend großer Raum für Bett, Geräte und Pflege, mit genügend Steckdosen.
  • Freie Wege für Rollstuhl und Trage, gegebenenfalls Rampe oder Treppenlift.
  • Ein Platz für das Pflegeteam (Dokumentation, Pausen) und Lagerfläche für Material.

Mehr Tipps finden Sie im Beitrag Anpassung der Wohnräume für pflegebedürftige Menschen.

5. Notfallplan

  • Schriftlicher Notfallplan am Bett: Was tun bei Geräteausfall, verstopfter Kanüle, Atemnot?
  • Wichtige Telefonnummern: Pflegedienst, Notruf 112, Hausarztpraxis, Gerätehotline.
  • Stromausfall bedenken: Akkulaufzeit der Geräte kennen, Energieversorger informieren.
  • Eine Patientenverfügung liegt vor oder wird besprochen.

6. Die ersten Tage zu Hause

Die ersten Tage sind für alle anstrengend. Planen Sie Ruhe ein, halten Sie Besuch zunächst klein und notieren Sie Fragen für das Pflegeteam. Angehörige werden Schritt für Schritt angeleitet – etwa beim Absaugen oder Lagern – nur so weit, wie sie es möchten.

Wir begleiten die Überleitung

Unser Überleitungsmanagement stimmt sich mit Kliniken in München und Oberbayern ab und plant die Entlassung gemeinsam mit Ihnen. Rufen Sie uns an: 0173 9422 607 (24/7).

Häufige Fragen

Wie früh sollte die Überleitung beginnen?

So früh wie möglich – idealerweise, sobald absehbar ist, dass eine Versorgung zu Hause in Frage kommt. Für eine 1:1-Versorgung braucht ein Pflegedienst Zeit, um ein festes Team zusammenzustellen.

Wer koordiniert die Entlassung?

Der Sozialdienst und das Entlassmanagement der Klinik koordinieren die Entlassung. Der Intensivpflegedienst übernimmt die pflegerische Planung für zu Hause und stimmt sich mit der Klinik, den Ärztinnen und Ärzten und den Hilfsmittelversorgern ab.

Was passiert, wenn zu Hause noch nicht alles bereit ist?

Dann sollte die Entlassung verschoben oder eine Zwischenlösung gesucht werden. Eine sichere Versorgung hat Vorrang vor einem schnellen Termin.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.