Zuzahlung bei außerklinischer Intensivpflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt die Krankenkasse.
  • Erwachsene zahlen 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung – aber nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
  • Zuzahlungen sind durch die Belastungsgrenze gedeckelt: 2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %.
  • Leistungen der Pflegekasse können ergänzend hinzukommen.

Eine 1:1-Intensivpflege rund um die Uhr ist aufwendig. Viele Familien fragen sich deshalb zuerst: Was davon müssen wir selbst bezahlen? Die gute Nachricht: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege. Der Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung wie bei der häuslichen Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist jedoch auf die Kosten der ersten 28 Kalendertage der Leistung im Kalenderjahr begrenzt. Ab dem 29. Tag fällt im laufenden Jahr keine weitere prozentuale Zuzahlung an.

Die Belastungsgrenze schützt vor Überforderung

Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres – also auch für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte – sind durch die Belastungsgrenze gedeckelt. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, kann die Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf.

Was übernimmt die Pflegekasse zusätzlich?

Hat die betroffene Person einen Pflegegrad, können Leistungen der Pflegeversicherung ergänzend genutzt werden – etwa für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Entlastungsleistungen. Wie die Leistungen im Einzelfall zusammenwirken, hängt vom Versorgungsort und der Situation ab. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen und den Kassen; Details finden Sie auf unserer Seite Intensivpflege Kosten & Kostenübernahme.

Welche Kosten entstehen in einer Wohngemeinschaft oder Einrichtung?

Wird die Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft oder einer stationären Einrichtung erbracht, kommen in der Regel Kosten für Miete, Verpflegung und Betreuung hinzu, die nicht von der Krankenkasse getragen werden. Lassen Sie sich diese Kosten vorab schriftlich aufschlüsseln und fragen Sie nach möglichen Zuschüssen der Pflegekasse oder des Sozialamts.

Tipps für Familien

  • Pflegegrad frühzeitig beantragen oder überprüfen lassen.
  • Zuzahlungsbelege sammeln und die Befreiung rechtzeitig beantragen.
  • Bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe gilt eine niedrigere Belastungsgrenze – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Unklare Bescheide nicht einfach hinnehmen: Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

Sie haben Fragen zu Ihrer Situation? Rufen Sie uns an: 089 877 665 53 – wir beraten Sie unverbindlich.

Häufige Fragen

Müssen Kinder eine Zuzahlung leisten?

Nein. Die Zuzahlung gilt nur für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Gilt die 28-Tage-Grenze pro Verordnung oder pro Jahr?

Die Begrenzung bezieht sich auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr.

Wie beantrage ich eine Befreiung von Zuzahlungen?

Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Viele Kassen bieten dafür ein eigenes Formular an.

Redaktion HOLLER MEDIC · Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.